Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien von Gebietsfremden werden mit 50% besteuert und nicht mehr wie üblich mit 100% Die Steuer- und Zollbehörde (AT) beschloss, die Immobilienkapitalgewinne von Gebietsfremden mit 50% und nicht mit 100% zu besteuern, wie im IRS-Code vorgesehen. Dies wird die Regel sein, die in anhängigen Gerichtsverfahren zu befolgen ist, bis das Gesetz geändert wird. 10 Dez 2021 Min. Lektüre Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gebietsfremden werden mit 50% besteuert und nicht mehr wie üblich mit 100% Diese Leitlinien gelten für anhängige Gerichtsverfahren, bis das Gesetz geändert wird. Die Steuer- und Zollbehörde (AT) beschloss, die Immobilienkapitalgewinne von Gebietsfremden mit 50% und nicht mit 100% zu besteuern, wie im IRS-Code vorgesehen. Dies wird die Regel sein, die in anhängigen Gerichtsverfahren zu befolgen ist, bis das Gesetz geändert wird. Die Leitlinien zielen darauf ab, die Probleme zu mildern, die zwischen Steuerpflichtigen und tA in Bezug auf die Unterschiede bei der Besteuerung von Immobilienkapitalgewinnen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden aufgetreten sind. Ein nicht ansässiger Bürger, der eine Immobilie in Portugal verkauft, hat derzeit die Kapitalgewinne mit 100% und einen autonomen IRS-Satz von 28% besteuert, während Einwohner die Kapitalgewinne mit 50% besteuert haben und der Betrag im verbleibenden Einkommen enthalten ist, auf das die progressiven Steuersätze angewendet werden. Das Oberste Verwaltungsgericht entschied, dass es sich um eine Beschränkung des Kapitalverkehrs handelt, die nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU [Europäische Union] verboten ist, zu der die Portugiesen verpflichtet wurden. Quelle: Steuerbehörde und Real Estate Life Artikel empfehlen FacebookXPinterestWhatsAppLink kopieren Link copiado